Ausbildung zum staatlich anerkannten Rettungssanitäter
Ziel Ausbildung zum Rettungssanitäter gemäß den Bestimmungen des
Sanitätergesetzes (SanG)
Voraussetzungen
Nach dem Sanitätsgesetz (§ 27. Absatz 1) müssen Personen, die sich
um die Ausbildung als Sanitäter bewerben, Folgendes nachweisen:
1. ein Lebensalter von mindestens 17 Jahren
2. die zur Erfüllung der Tätigkeitspflicht
notwendige körperliche und geistige Eignung
(Bestätigung vom Arzt)
3. die zur Erfüllung der Tätigkeitspflicht
erforderliche Vertrauenswürdigkeit (§16)
(Strafregisterbescheinigung) und
4. die erfolgreiche Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht
Kursinhalte
- Erste Hilfe und erweiterte Erste Hilfe
- Anatomie und Physiologie
- Hygiene
- Störungen der Vitalfunktionen und Regelkreise und die zu setzenden Maßnahmen
- Notfälle bei verschiedenen Krankheitsbildern und die zu setzenden Maßnahmen
- spezielle Notfälle und die zu setzenden Maßnahmen
- Defibrillation mit halbautomatischen Geräten
- Gerätelehre und Sanitätstechnik
- Rettungswesen
- Katastrophen und Großschadensereignisse
- angewandte Psychologie und Stressbewältigung
Ablauf
Dieser Kurs findet an Wochenendterminen statt (Freitag 17.00-21.00
Uhr, Samstag + Sonntag 09.00 – 18.00 Uhr) und umfasst mindestens
260 Unterrichtseinheiten, davon sind:
- 100 Stunden Theorie
- 160 Stunden Praktikum im Rettungs- und Krankentransportsystem
Die Ausbildung endet mit einer Kommissionellen Abschlussprüfung.
Für die berufsmäßige Ausübung benötigen Sie noch zusätzlich
das Berufsmodul.
Dieses Modul umfasst weitere 40 Unterrichtseinheiten:
- Sanitäts-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Strukturen und Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Dokumentation
Kosten werden für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter des Samariterbund übernommen.
Information und Anmeldung
Gerne infomieren wir sie in einem persönlichen Gespräch über die Ausbildung zum Rettungssanitäter.
Tel.:+43676831468101
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